Die Finanzen im DigitalPakt Schule

Im DigitalPakt Schule bewilligen die Länder Anträge der Schulträger und prüfen die Durchführung der Vorhaben. Bund und Länder gewährleisten die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung jeweils in ihrem Verantwortungsbereich.

Geldscheine

BMBF

Das BMBF verwaltet die Mittel im Sondervermögen Digitale Infrastruktur. Für seine Aufgaben erhält das BMBF gemäß §§ 12 und 18 der Verwaltungsvereinbarung von den Ländern zu fest vereinbarten Stichtagen Berichte mit wichtigen Daten. In den Berichten steht, welche Vorhaben die Schulträger und Schulen planen, welche finanziellen Mittel von den Ländern dafür bewilligt wurden und damit in konkreten Projekten gebunden sind. Außerdem dokumentieren die Berichte den sogenannten Mittelabfluss, also welche Fördergelder aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur durch die Begleichung von Rechnungen für geleistete Arbeiten bzw. Beschaffungen bereits vom Bund ausgezahlt wurden. Für die Bewertung des Programmfortschritts wichtig ist die Mittelbindung, in bewilligten, also laufenden Maßnahmen und Projekten, sowie der Mittelabfluss, d.h. der Abruf der Mittel. Im Basis-DigitalPakt und bei der Zusatzvereinbarung IT-Administration werden Vorhaben bewilligt und schrittweise umgesetzt. Der Fortschritt zeigt sich in der Mittelbindung. In den Zusatzvereinbarungen „Sofortprogramm“ und „Lehrkräfte-Laptops“ wurde eine reine und schnelle Gerätebeschaffung umgesetzt.

Stichtage für Datenermittlung und Auswertung

Die Länder ermitteln ihre Daten jeweils halbjährlich zu den Stichtagen 31. Dezember und 30. Juni und übermitteln sie dann zum 15. Februar und 15. August dem BMBF. Das BMBF überprüft und bereitet diese Informationen auf. Seit 2022 berichtet das BMBF nicht mehr halbjährlich, sondern nur jeweils zum 15. September an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Grundlage dafür war ein Beschluss des Haushaltsausschusses. Seit Inkrafttreten des DigitalPakts haben die Länder dem BMBF bisher neunmal ihre Daten übermittelt, erstmals am 31. Dezember 2019, zuletzt mit Stand 31. Dezember 2023.

Mehr als 5 Mrd. Euro bewilligte Fördermittel im DigitalPakt Schule

Seit Beginn der Laufzeit des DigitalPakt Schule in 2019 bis zum 31. Dezember 2023 sind in den Programmteilen Basis-DigitalPakt und ZV Administration mehr als 2 Milliarden Euro abgeflossen. Verplant und bewilligt sind bereits etwas mehr als 5 Milliarden Euro, das heißt 96 Prozent der im Basis-DigitalPakt sowie 59 Prozent der in der ZV Administration zur Verfügung stehenden Gelder. Der kontinuierliche Anstieg der Mittelbindung macht deutlich, dass die Finanzhilfen des Bundes von den Ländern gut angenommen werden. Zum Vergleich: Bei der Erhebung ein Jahr zuvor, also zum Stichtag 31. Dezember 2022, waren im Basis-DigitalPakt 4 Milliarden Euro gebunden und rund 985 Millionen Euro Bundesmittel abgeflossen.

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DLR

Die berichteten Zahlen zum Mittelabfluss entsprechen dem Abfluss aus dem Sondervermögen des Bundes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Mittelabfluss die Abrechnung zwischen Bund und Ländern widerspiegelt und demnach keinen direkten Indikator für den Programmfortschritt darstellt. Der Mittelabfluss enthält neben Zahlungen für abgeschlossene Projekte auch Zahlungen für vorgelegte Teilrechnungen in laufenden Vorhaben. Einige Länder haben Projekte auch mit Eigenmitteln vorfinanziert und rufen Bundesmittel nachgelagert ab. Auch im Falle eines niedrigen Abflusses von Bundesmitteln können in umfangreichem Maße bereits Maßnahmen umgesetzt worden sein.

Verteilung

DLR

Ausstattung der Schulen klar im Mittelpunkt

Die Grafik zeigt, dass 91 Prozent der bisher bewilligten rund 4,8 Milliarden Euro im Basis-DigitalPakt in konkreten Projekten in den Schulen gebunden sind. Die bessere digitale Ausstattung der Schulen ist das wichtigste Ziel im DigitalPakt Schule und wird von Bund, Ländern und Schulträgern konsequent verfolgt. Regionale oder landesweite Maßnahmen mit 5 Prozent und länderübergreifende Vorhaben mit 4 Prozent betten die Ausstattung der Schulen zusätzlich in übergreifende digitale Infrastruktur ein.

SAP

DLR

Die länderübergreifenden Vorhaben entwickeln sich fortlaufend

Zum 31.12.2023 sind alle 25 länderübergreifenden Vorhaben (LüV) in der Umsetzung. In diesen realisieren mindestens zwei Länder gemeinsam ein Fördervorhaben. Über 233 Millionen Euro Bundes- wie auch Eigenmittel der Länder sind in diesen Maßnahmen fest verplant. In acht dieser Projekte arbeiten alle Länder zusammen. Die Länder haben das Fördervolumen für die länderübergreifenden Maßnahmen weitgehend ausgeschöpft und arbeiten Hand in Hand. Die Projekte bilden das Fundament einer neuen digitalen Bildungsinfrastruktur mit verschiedenen Grundpfeilern für die Schulen. Enthalten sind Projekte, die das Lernen, Unterrichten und die Lehrkräftebildung voranbringen und neu verzahnen. Unter anderem mit dem Projekt „Intelligentes Tutorielles System“ sollen dabei auch die Potenziale von KI erschlossen werden. Die zweite Statuskonferenz im DigitalPakt stellte die 25 Vorhaben in den Fokus.

Eine Übersicht über die jeweiligen Mittel in den Bundesländern kann hier über die Förderlandkarte eingesehen werden.