Die Finanzen im DigitalPakt Schule

Im DigitalPakt Schule bewilligen die Länder Anträge der Schulträger und prüfen die Durchführung der Vorhaben. Bund und Länder gewährleisten die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung jeweils in ihrem Verantwortungsbereich.

Hände die auf einem Tablet tippen

BMBF

Für seine Aufgaben zur Verwaltung der Mittel erhält das BMBFSFJ gemäß §§ 12 und 18 der Verwaltungsvereinbarung von den Ländern zu fest vereinbarten Stichtagen Berichte mit wichtigen Daten. In den Berichten steht, welche Vorhaben die Schulträger und Schulen planen oder schon umgesetzt haben, welche finanziellen Mittel von den Ländern dafür bewilligt wurden und damit in konkreten Projekten gebunden sind. Außerdem wird der sogenannte Mittelabfluss berichtet, also die tatsächlich ausgezahlten Bundesmittel nach Begleichung von Rechnungen für durchgeführte Maßnahmen oder beschaffte Geräte. Für die Bewertung des Programmfortschritts wichtig ist die Mittelbindung, also die in bewilligten Projekten fest verplanten Bundesmittel. Für die Bewertung der Zielerreichung in den Vorhaben wichtig ist der Mittelabfluss, d.h. die tatsächlich ausgezahlten Bundesmittel. Im Basis-DigitalPakt und bei der Zusatzvereinbarung IT-Administration werden Vorhaben bewilligt und schrittweise umgesetzt. Der Fortschritt zeigt sich hierbei in der Mittelbindung. In den Zusatzvereinbarungen „Sofortprogramm“ und „Lehrkräfte-Laptops“ wurde eine schnelle Gerätebeschaffung umgesetzt, wodurch diese Programmteile rascher realisiert werden konnten. Hier zählte allein der Mittelabfluss.

Stichtage für Datenermittlung und Auswertung

Die Länder erheben ihre Daten jeweils halbjährlich zu den Stichtagen 31. Dezember und 30. Juni und übermitteln sie dann zum 15. Februar und 15. August dem BMBFSFJ. Das BMBFSFJ überprüft und bereitet diese Informationen auf. Seit Inkrafttreten des DigitalPakts haben die Länder dem BMBFSJ bisher zwölf Mal ihre Daten übermittelt, erstmals zum 31. Dezember 2019, zuletzt mit Stand 30. Juni 2025.

Bis einschließlich 2024 hat das BMBFSFJ die aktuellen Zahlen dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. Seit 2025 besteht diese Berichtspflicht nicht mehr. 

5,3 Mrd. Euro bewilligte Fördermittel im DigitalPakt Schule

Mit der Laufzeit des DigitalPakt Schule bis zum 16. Mai 2024 endete die Frist für die Einreichung von Anträgen. Nur bis dahin eingereichte Anträge konnten bewilligt und die entsprechenden Mittel gebunden werden.

Dennoch kann es weiterhin zu Veränderungen in der Mittelbindung kommen: Notwendige Anpassungen in laufenden Projekten sind möglich. Wenn Maßnahmen nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden können, führt dies zu einer sinkenden Mittelbindung; wenn Kosten steigen, ist eine höhere Mittelbindung die Folge. Auch nach Abschluss der Projekte können noch Änderungen auftreten, wenn sich tatsächliche Kosten erst im Nachhinein genau beziffern lassen.

In den beiden Programmteilen Basis-DigitalPakt und ZV Administration sind mehr als 5,3 Milliarden Euro bewilligt, das heißt 97,4 Prozent der im Basis-DigitalPakt sowie 83,1 Prozent der in der ZV Administration zur Verfügung stehenden Gelder. Die fast vollständige Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel macht deutlich, dass die Finanzhilfen des Bundes von den Ländern gut umgesetzt werden. 
Seit Beginn der Laufzeit des DigitalPakt Schule in 2019 bis zum 30. Juni 2025 sind in den beiden Programmteilen zusammen knapp 4,1 Milliarden Euro abgeflossen. Zum Vergleich: Bei der Erhebung ein Jahr zuvor, also zum Stichtag 30.06.2024, lag der Mittelabfluss in den beiden Programmteilen erst bei rund 2,5 Milliarden Euro.

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Während der gesamten Laufzeit des DigitalPakt Schule erfolgte der Mittelabfluss stets zeitlich verzögert hinter der Mittelbindung. Dies liegt daran, dass Projekte zunächst bewilligt und verbindlich geplant werden müssen, bevor die tatsächlichen Ausgaben durch Teilzahlungen oder Rechnungen abgerechnet werden können. Zum Programmabschluss nähern sich Mittelbindung und Mittelabfluss deutlich an, da kontinuierlich Projekte abgeschlossen und vollständig abgerechnet werden. 

Verteilung

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Ausstattung der Schulen klar im Mittelpunkt

Die Grafik zeigt, dass 88 Prozent der bewilligten rund 4,9 Milliarden Euro im Basis-DigitalPakt in konkreten Projekten in den Schulen gebunden sind. Die bessere digitale Ausstattung der Schulen ist das wichtigste Ziel im DigitalPakt Schule und wird von den Schulträgern konsequent verfolgt. Regionale oder landesweite Maßnahmen mit 7 Prozent und länderübergreifende Vorhaben mit 5 Prozent Mittelbindung betten die Ausstattung der Schulen zusätzlich in übergreifende digitale Infrastruktur ein.

Digitale Bildungsstrukturen über einzelne Standorte hinaus: Regional, landesweit und länderübergreifend

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Der DigitalPakt Schule schafft nicht nur digitale Lösungen für einzelne Schulen, sondern fördert auch umfassende Maßnahmen, die ganze Regionen, Bundesländer oder sogar mehrere Länder gemeinsam voranbringen. Neben regionalen und landesweiten Vorhaben entstehen länderübergreifende Strukturen, in denen Länder zusammenarbeiten, um nachhaltige digitale Bildungsangebote zu entwickeln. Diese Projekte bündeln Ressourcen, schaffen Synergien und bilden das Fundament einer zukunftsfähigen digitalen Bildungsinfrastruktur.

Zum 30.06.2025 sind 25 länderübergreifende Vorhaben (LüV) in der Umsetzung, bei denen mindestens zwei Länder gemeinsam ein Fördervorhaben realisieren. In zehn dieser Projekte arbeiten sogar alle Länder zusammen, um gemeinsame digitale Lösungen für Schulen zu schaffen. Insgesamt sind rund 277 Millionen Euro an Bundes- und Eigenmitteln der Länder für diese Maßnahmen fest eingeplant. Das Fördervolumen für die länderübergreifenden Maßnahmen ist weitgehend ausgeschöpft, die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Ländern.

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Diese übergreifenden Projekte setzen an verschiedenen Grundpfeilern der digitalen Bildungsinfrastruktur an. Sie schaffen kollaborative Lehr-Lernmöglichkeiten für das Lehrpersonal, verbessern die technische und administrative Zusammenarbeit und fördern innovative Lehr-Lernkonzepte. Ein Beispiel ist das Projekt Adaptives Intelligentes System (AIS), in dem eine KI-gestützte adaptive digitale Lernumgebung entwickelt wird. Diese soll Schülerinnen und Schüler individuell fördern und gleichzeitig Lehrkräfte im Schulalltag unterstützen und professionalisieren.

Auch regional und landesweit laufen zahlreiche Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen. Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau und der Weiterentwicklung digitaler Infrastrukturen wie Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen sowie Cloudlösungen. Bestehende Angebote werden weiterentwickelt und vernetzt, um eine leistungsfähige, interoperable IT-Struktur zu etablieren. Zusätzlich werden professionelle Administrations- und Wartungsstrukturen aufgebaut, um eine langfristige Nutzung sicherzustellen.

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Fast 700 Projekte sind bereits abgeschlossen, weitere gut 200 befinden sich in der Umsetzung. Insgesamt sind dafür mehr als 335 Millionen Euro an Bundesmitteln gebunden, davon über 255 Millionen Euro in laufenden und 80 Millionen Euro in abgeschlossenen Maßnahmen.

Bereits zu Beginn des DigitalPakt bestand die Zielsetzung, regionale und landesweite Maßnahmen besonders zu stärken. Dafür wurden 250 Millionen Euro Bundesmittel als Zielgröße anvisiert. Die nun erreichte Mittelbindung, die ein Drittel über dem von Bund und Ländern zu Beginn projektierten Bedarf liegt, zeigt, dass die zur Verfügung gestellten Ressourcen in besonderem Maße für strukturbildende Maßnahmen in den Ländern genutzt werden.

Mehr zu den Fortschritten erfahren Sie im Fortschrittsbericht DigitalPakt Schule 2023–2024.

Eine Übersicht über die jeweiligen Mittel in den Bundesländern kann hier über die Förderlandkarte eingesehen werden.