Nach intensiven Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Als entscheidender nächster Schritt für die Digitalisierung von Schulen markiert er einen weiteren Meilenstein in der Bildungsmodernisierung in Deutschland.
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Adobe Stock, Christian Schwier
Die Digitalisierung hat die Anforderungen an Schule in vielen Bereichen verändert: pädagogisch-didaktisch, technisch und infrastrukturell sowie in Bezug auf Administration und Organisation. Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 wurde ein Impuls an Schulen ausgelöst, der jetzt qualitativ verstärkt werden soll. Der Digitalpakt 2.0 zielt darauf ab, die bisherigen Erfolge des DigitalPakt Schule zur digitalen Transformation von Schule auszuweiten und zu vertiefen. Dazu soll die schulische IT-Infrastruktur zielgerichtet weiterentwickelt werden. Das Programm läuft bis Ende 2030, wobei Maßnahmen in Schulen noch bis 2032 abgeschlossen werden können.
Der Digitalpakt 2.0 besteht aus drei ineinandergreifenden Handlungssträngen: aus der Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur (Handlungsstrang I), der Schul- und Unterrichtsentwicklung (Handlungsstrang II) sowie der Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen (Handlungsstrang III). Handlungsstrang I knüpft unmittelbar an den DigitalPakt Schule an.
Die Grundlage für eine umfassende digitale Bildungsinfrastruktur in Deutschland wurde durch den DigitalPakt Schule geschaffen. Das Gesamtkonzept für den Digitalpakt 2.0 hat einen stärker ganzheitlichen Ansatz:
Der Digitalpakt 2.0 investiert in fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit in die digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen – 2,5 Milliarden auf Länderseite, 2,5 Milliarden vom Bund aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Für den Handlungsstrang I, der die digitale Infrastruktur der Schulen umfasst, stellt der Bund in Form einer Finanzhilfe an die Länder 2,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierbei sind gut 2 Milliarden Euro für landesbezogenen Maßnahmen vorgesehen, 112,5 Millionen werden für länderübergreifende Vorhaben zur Verfügung gestellt. Die Bundesmittel für die landesbezogenen Maßnahmen verteilen sich nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder. Diese steuern im Rahmen ihrer Landesprogramme 500 Millionen Euro zusätzlich bei. Der Eigenanteil der Länder beträgt damit zwei Neuntel der Bundesmittel.
In Handlungsstrang III investiert der Bund weitere 250 Mio. Euro in praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Zusätzlich setzen die Länder in Handlungsstrang II Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung in alleiniger Verantwortung um.
Schulträger können erst dann Förderanträge stellen, wenn die Länder entsprechende Richtlinien erlassen haben.
Dies kann je nach Land unterschiedlich lange dauern. Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können aber Investitionen ab dem 1. Januar 2025 über den Digitalpakt 2.0 abgerechnet werden. So wird eine nahtlose Finanzierung der Digitalisierungsprojekte sichergestellt.