Logo DigitalPakt Schule
Gemäß §15 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung haben die Mittelempfänger auf die Förderung durch den Bund aus dem DigitalPakt Schule in geeigneter Form hinzuweisen Zu diesem Zweck ist bei allen Maßnahmen das Logo des BMBFSFJ zum DigitalPakt Schule gut sichtbar anzubringen.
In der ZIP-Datei findet sich das Logo in einer vertikalen und horizontalen Version sowohl im Online-Format (jpg) als auch im EPS-Format für größere Flächen.
Verwaltungsvereinbarung und Arbeitshilfen Digitalpakt 2.0
Die Verwaltungsvereinbarung und die Rahmenvereinbarung mit anhängender Anlage zur Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen als Handlungsstrang III zum Digitalpakt 2.0 sowie die notwendigen Arbeitshilfen für den Vollzug finden Sie hier: