Digitalpakt 2.0 startet: Fünf Milliarden Euro für die digitale Zukunft der Schulen

Deutschland geht den nächsten großen Schritt in der Bildungspolitik. Am 1. September 2026 startet der Digitalpakt 2.0. Ziel ist es, Schulen technisch, pädagogisch und organisatorisch fit für die digitale Welt zu machen. 

Adobe Stock, Christian Schwier

Im Digitalpakt 2.0 (kurz: DP 2.0) steckt viel mehr als eine bloße Fortsetzung des Bestehenden. Das Programm baut auf den Erfahrungen des DigitalPakt Schule (2019–2024) auf und macht einen qualitativen Sprung: Der DP 2.0 kann die digitale Transformation im Bildungsbereich bis zum Jahr 2030 systematisch vertiefen und nachhaltig verankern. Denn Digitalisierung ist ein wesentlicher Bestandteil der Schulentwicklung. Bund und Länder setzen auf ein Gesamtkonzept aus drei ineinandergreifenden Handlungssträngen:

  1. Digitale Infrastruktur: Ausstattung mit Technik, Tools und Bildungssoftware sowie professionelle Strukturen für technischen Support. (Handlungsstrang I)
  2. Schul- und Unterrichtsentwicklung: Umsetzung von Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung in alleiniger Verantwortung der Länder. (Handlungsstrang II)
  3. Qualifizierung durch Forschung und Transfer: Stärkung der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften durch praxisorientierte Forschungsprojekte (Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen. Handlungsstrang III)

Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen"

Hier finden Sie Informationen zur Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen", mit der im Rahmen des Digitalpakt 2.0 die Fortbildung der Lehrkräfte und die digitale Transformation im Unterricht gestärkt werden.

Was ist neu am Digitalpakt 2.0?

Der neue Pakt verfolgt einen integrierten Ansatz mit wesentlichen Verbesserungen:

  • Ganzheitlichkeit: Neben der Infrastruktur werden explizit Bildungssoftware und technischer Support gefördert sowie die Stärkung der Lehrkräftebildung in den Blick genommen.
  • Effizienz: Pauschalierte Zuweisungen und weniger Detailregelungen bei der Berichterstattung senken den Verwaltungsaufwand und erleichtern die Umsetzung für Schulträger und Länder.
  • Kooperation: Das erfolgreiche Konzept der Länderübergreifenden Vorhaben (LüV) wird weiterentwickelt. Diese müssen von mindestens zwölf Ländern gemeinsam beantragt werden. So werden Ressourcen gebündelt und gemeinsame Systemlösungen mit dauerhafter Perspektive geschaffen. 

Finanzierung und Fördergegenstände im Überblick

In einer gemeinsamen Kraftanstrengung investieren Bund und Länder bis 2030 insgesamt 5 Milliarden Euro, je hälftig finanziert von Bund und Ländern. Die Bundesmittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. 

Handlungsstrang I: 2,75 Mrd. Euro für digitale Infrastruktur und länderübergreifende Vorhaben

Der Bund stellt den Ländern für den Handlungsstrang I zur digitalen Bildungsinfrastruktur 2.25 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Gut 2 Milliarden Euro sind für landesbezogene Maßnahmen vorgesehen und werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Die Länder beteiligen sich zusätzlich mit mindestens 500 Millionen Euro. Gefördert werden können dabei digitale Infrastruktur in Schulen, Bildungssoftware und digitale Anwendungen sowie professionelle Strukturen für technischen Support.

112.5 Millionen Euro der Bundesmittel sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen. Aus diesem zentralen Pool – wie bisher fünf Prozent der Mittel – können nun auch kleine Länder mit geringem Finanzanteil große Projekte initiieren. Diese neuen Strukturen fördern noch stärker als im DigitalPakt Schule ein kooperatives Miteinander der Länder und sind ein kräftiger Impuls für mehr gemeinsame Verantwortung im Bildungsbereich. 

Handlungsstrang II: 2 Mrd. Euro für Schul- und Unterrichtsentwicklung

Die Länder setzen im Handlungsstrang II eigene Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung um. Dafür investieren sie bis zu 2 Milliarden Euro in eigene Maßnahmen und Aktivitäten. Sie werden die Potenziale der Digitalität für das Lehren und Lernen noch weiter ausschöpfen, die Aufgaben- und Prüfungskultur weiterentwickeln sowie Content und digitale Medien für die Schulen niederschwellig verfügbar machen. 

Handlungsstrang III: 250 Mio. € für praxisorientierte Forschung und Innovation

Weitere 250 Mio. Euro investiert der Bund in praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ (Handlungsstrang III). Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. 

Nächste Schritte

  • Nach der Unterzeichnung der Bildungsministerinnen und -minister aller 16 Länder und der Bundesbildungsministerin Karin Prien tritt der Digitalpakt 2.0 am 1. September 2026 in Kraft.
  • Im nächsten Schritt erfolgt die Umsetzung in den Ländern, beispielsweise über Förderrichtlinien, landesrechtliche Regelungen oder untergesetzliche Vorschriften. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder.
  • Sobald diese erlassen sind, können die Schulträger Förderungen erhalten. Dies kann je nach Land und Rechtsform unterschiedlich lange dauern.

Förderzeitraum des DP 2.0

  • Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können im Digitalpakt 2.0 auch Vorhaben gefördert werden, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden.
  • Landesbezogene Maßnahmen können bis 31. Dezember 2032 abgeschlossen werden, länderübergreifende Maßnahmen bis 31. Dezember 2033.