Der bundesweite Blick: Unterstützungsstrukturen für Schulträger schaffen

Die erste Arbeitsgruppe des Workshops nahm einen ganzheitlichen Blick in der Diskussion ein und skizzierte Grundpfeiler für eine Schule der Zukunft.

Gesprächsrunde

Gesprächsrunde

Adobe Stock / Monkey Business

Vorweg lassen sich die Ergebnisse so zusammenfassen: Zur Erfüllung der Aufgaben, durch die eine Schule der Zukunft realisiert werden kann, sind einerseits eine Verständigung auf gemeinsame Ziele und Visionen und andererseits der Aufbau von Unterstützungsstrukturen Schritte in die richtige Richtung.

Die Arbeitsgruppe widmete sich der Leitfrage: Welche Unterstützung benötigen Schulträger beim Aufbau von Administrationsstrukturen im Kontext Schule? Die Gruppe betrachtete das Thema ganzheitlich aus einer zukunftsgerichteten sowie bundesweiten Perspektive. Im ersten Schritt skizzierten die Teilnehmer*innen ihre Vision einer Schule der Zukunft und die dazu gehörigen Aufgaben der Schulträger. Im zweiten Schritt wurden Unterstützungsmöglichkeiten vorgeschlagen, um diese Aufgaben zu erfüllen. Insgesamt wird aus den entwickelten Ansätzen deutlich: Schulträger benötigen für die erfolgreiche Umsetzung professioneller Administrationsstrukturen bundesweite Rahmenbedingungen wie bspw. beim Datenschutz sowie Standardisierungsempfehlungen und Musterlösungen vom Bund und den Ländern. Bereits von Anfang an muss die Nachhaltigkeit der aufzubauenden Strukturen mitgedacht werden. Dies gilt insbesondere für die neu hinzukommenden und die auf Ebene der Schulträger zu verstetigenden Arbeitspakete und dafür notwendige Personalschlüssel. In den weiteren Aktivitäten des Bundes sollen nach Ansicht der Teilnehmenden vor allem kleine Schulträger, die noch am Anfang stehen, eine besondere Berücksichtigung finden.

Auf gemeinsamen Visionen aufbauen

Eine Verständigung auf gemeinsame Visionen und Ziele bei Bund, Land, Schulträger und Schulen und eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten sind - so die Gruppe - genauso eine notwendige Basis für das weitere Vorgehen wie die Verbesserung der Regelungen und die Vereinfachungen.

Die Schulträger sehen es in ihrer Verantwortlichkeit, Schulen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und sie dabei in administrativer Hinsicht zu unterstützen. Unter der Fragestellung „Wie sieht für uns eine Bildungsregion / Schule der Zukunft aus und welche Rahmung brauchen wir, um diese zu gestalten?“ skizzierten die Teilnehmenden zunächst ihre Vision einer Schule der Zukunft, aus denen Aufgaben für die Schulträger abgeleitet werden können.

Als Grundpfeiler einer Schule der Zukunft wurden folgende Aspekte genannt:

Die Schule der Zukunft ist keine Insel: Ausgangspunkt sollen Bildungsregionen sein, deren Gestaltung „Chefsache“ ist und die in einer kommunalen Strategie verankert sind.

Die Schule der Zukunft ist zeit- und ortsunabhängig: Sie braucht professionelle administrative Unterstützung und niedrigschwellige technische Voraussetzungen, damit Lehrkräfte und Schüler*innen mobil arbeiten können.

Lerngruppen haben eine angemessene Größe: Es sollte nicht mehr in Klassen, sondern in Gruppen gedacht werden, um individuelle Förderung zu stärken. Schulleitungen sollen bei Finanzierungsentscheidungen systematisch eingebunden werden, um entsprechende Finanzierungskonzepte und Personalschlüssel zu entwickeln.

(Lern-)Räume müssen neu gedacht werden: Für die Umsetzung neuer Lehr- und Lernformate sollten Raumkonzepte und ihre Architektur überdacht werden. Neben analogen Lernräumen braucht es zunehmend virtuelle Lernräume und eine für die Verschränkung notwendige Ausstattung wie bspw. Videosysteme. Dritte Lernorte wie bspw. das Zuhause werden systematisch mitgedacht und verschiedene Konzepte wie bspw. BYOD integriert werden.

Medien, aber sicher: Lehrkräfte und Schüler*innen können sicher im virtuellen Raum arbeiten. Datenschutz und Jugendmedienschutz müssen konsequent mitgedacht werden.

Unterstützungsstrukturen schaffen

Um ihre Aufgaben zu erfüllen und die Vision einer Schule der Zukunft Wirklichkeit werden zu lassen, skizzierten die Teilnehmenden folgenden Unterstützungsmöglichkeiten:

  1. Beratungs-Gremium: Sinnvoll ist ein Gremium bestehend aus Schulträger und Lehrkräften im Tandem, das den Bund direkt und ohne Umwege über die Länder berät.
  2. Nationales Kompetenzzentrum: Benötigt wird ein nationales Kompetenzzentrum, das eine funktionale Zusammenarbeit fördert und ermöglicht, Standards für Schulträger nicht nur auf Landesebene, sondern bundesweit zu formulieren.
  3. Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Mindeststandards: Es braucht aus Erfahrungswerten abgeleitete technisch-funktionale Mindeststandards für Schulträger sowie bundesweit rechtliche Rahmenbedingungen für den Datenschutz.
  4. Musterlösungen: Zur Unterstützung der Schulträger werden aufbereitete Musterlösungen sowie Orientierungshilfen für die Umsetzung professioneller Administrationsstrukturen benötigt. Die Vielfalt an Ideen soll sichtbar und nachahmbar werden. Beispiele: Orientierungshilfen für die Umsetzung von Zukunftswerkstätten oder Barcamps zur Erstellung einer Vision von Bildung vor Ort, Musterlösungen für Schulgeräte und mitgebrachte Geräte, Musterlösungen für Cloudsysteme.
  5. Förderung: Hier sollte berücksichtigt werden, dass es nicht einen Weg, sondern viele Wege gibt. Schulträger benötigen Flexibilität in der Nutzung von Fördergeldern und keine „Korsetts“. Die Abrechnung sollte vereinfacht werden, Fördergelder sollten ziel/zweckgebunden fließen.