5 Milliarden Euro. Bis 2030. Für bessere Bildung und digitale Transformation. Für eine Schule, die technisch, pädagogisch und organisatorisch besser aufgestellt ist.
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Adobe Stock, Christian Schwier
Am 1. September 2026 startet der DigitalPakt 2.0. Bund und Länder haben die Vereinbarungsdokumente ratifiziert und den Weg frei gemacht, damit Schulen die notwendige Ausstattung erhalten und zeitgleich das Lernen und Lehren in der digitalen Welt kontinuierlich gestalten und weiterentwickeln. Das Ziel: Die digitale Transformation verwirklichen.
Der DigitalPakt 2.0 baut auf dem DigitalPakt Schule von 2019 bis 2024 auf – und geht mit seinen drei ineinandergreifenden Handlungssträngen die entscheidenden Schritte weiter: Neben Tools und Technik wird die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte gestärkt und die Schul- und Unterrichtsentwicklung weiterentwickelt.
Die Welt wird digitaler und in einer dynamischen Situation ist der Bildungsbereich mehr denn je gefordert, kohärente Maßnahmen zu entwickeln, systemische Antworten zu geben und die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Mit dem übergeordneten Ziel, die bestmögliche Förderung von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen, bietet der neue Digitalpakt 2.0 ein Gesamtkonzept aus Infrastrukturen, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften.
Der DigitalPakt 2.0 fördert deshalb unter anderem:
Damit wird Digitalisierung nicht mehr nur als Ausstattungsthema verstanden. Sie wird Teil einer modernen Schulentwicklung.
Der Digitalpakt 2.0 besteht aus drei ineinandergreifenden Handlungssträngen: aus der Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur (Handlungsstrang I), der Schul- und Unterrichtsentwicklung (Handlungsstrang II) sowie der Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen (Handlungsstrang III).
Hier finden Sie Informationen zur Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen", mit der im Rahmen des DigitalPakt 2.0 die Fortbildung der Lehrkräfte und die digitale Transformation im Unterricht gestärkt werden.
Der Digitalpakt 2.0 beruht auf einem Gesamtkonzept mit einem ganzheitlichen Ansatz:
Mehr Kooperation, deutschlandweit: Im Digitalpakt 2.0 wird das erfolgreiche Konzept der Länderübergreifenden Vorhaben (LüV) weiterentwickelt. Länderübergreifende Vorhaben werden durch Elemente des aktiven Transfers ergänzt. Ein Gesamtpaket aus Projektentwicklung, Beratungsleistungen und entsprechenden Unterstützungs- sowie Vernetzungsmaßnahmen stärkt die neuen LüV, die künftig von mindestens zwölf Ländern gemeinsam beantragt werden. So können Ressourcen bestmöglich genutzt werden und gemeinsame Systemlösungen entstehen mit einer dauerhaften Perspektive.
In einer gemeinsamen Kraftanstrengung investieren Bund und Länder gemeinsam insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit in den Digitalpakt 2.0. Der Bund stellt den Ländern 2,5 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2030 zur Verfügung, die für digitale Ausstattung und Infrastruktur sowie die Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern im Bereich digitales Lehren und Lernen investiert werden. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Länder erbringen einen Eigenanteil in gleicher Höhe für Infrastruktur, Schulentwicklung und Qualifizierung.
Die Finanzierung auf einen Blick:
2,5 Mrd. € stellt der Bund aufgeteilt wie folgt von 2026 bis 2030 bereit
2,25 Mrd. € für digitale Infrastruktur und länderübergreifende Vorhaben
250 Mio. € für praxisorientierte Forschung und Innovation
+ 2,5 Mrd. € Eigenanteil der Länder
Die Bundesmittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
31. August 2026: Bundesbildungsministerin Karin Prien unterzeichnet mit der 17. Unterschrift die Verwaltungsvereinbarung.
1. September 2026: Der DigitalPakt 2.0 tritt in Kraft. Die Länder erlassen die Landesrichtlinien. Schulträger können Förderanträge stellen, sobald ihr Land die entsprechenden Förderrichtlinien erlassen hat.
2026–2030: Der Bund stellt insgesamt 2,5 Milliarden Euro bereit.
Bis Ende 2030: Die Programmlaufzeit des DigitalPakt 2.0 endet.
Bis 2032: Bereits bewilligte Maßnahmen können abgeschlossen werden.